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REGELUNGEN
Die Freizeit-Seefischerei wird durch eine Reihe von Vorschriften geregelt, die vor allem die Klassen, Werkzeuge und Geräte, Schonzeiten und -gebiete, für den Fang zugelassene Arten und maximale Fanggrenzen festlegen.
Es ist wichtig, alle Vorschriften zu kennen, um Bestrafungen und/oder Geldbußen zu vermeiden.
MENGEN
Die Vorschriften zur Freizeitfischerei regeln die Menge an Fisch und Schalentieren, die eine Person pro Tag fangen darf. Dies sichert die Menge an Fischvorkommen für zukünftige Jahre und respektiert die Berufsfischerei, da es beim Freizeitfischen verboten ist, den Fisch zu verkaufen.
- Lizenz Erster Klasse: Die maximale Fangmenge für große pelagische Arten (Thunfisch, Marlin) beträgt drei Stück pro Person und Tag, wobei es verboten ist, mehr als 100 kg Fangmenge pro Boot oder Exemplare mit mehr als 100 kg Gewicht zu fangen.
- Lizenz Sweiter Klasse: Maximale Fangmenge von 5 kg pro person und tag in Meeres- und Binnengewässern.
- Lizenz Dritter Klasse: Maximale 4 kg pro person und tag in auBengewässern vom ufer aus oder 16 kg von boot aus, auch wenn mehr als vier personen auf dem boot sind. In Binnengewässern 5 kg pro Person und Tag.
Muschelfischen. Es gilt das Maximum der 2. und 3. Klasse, d.h. man darf am selben Tag fischen und Schalentiere sammeln, jedoch das Gewicht
SCHONZEITEN UND ARTEN
In der Freizeitfischerei unterliegen einige Arten differenzierten Schutzmaßnahmen und für ihren Fang muss eine "Fanggenehmigung für Arten unter besonderem Schutz" beantragt werden: Roter Thun (Thunnus thynnus), Weißer Thun (Thunnus alalunga), Großaugenthun (Thunnus obesus), Schwertfisch (Xiphias gladius), Marlin (Makaira spp.), Speerfisch (Tetrapturus spp.), Mittelmeer-Marlin, Atlantischer Weißer Marlin, Blauer Marlin, Wahoo, Segelfisch (Istiophorus albicans), Seehecht (Merluccius merluccius), Rote Fleckbrasse oder Graubarsch (Pagellus bogaraveo).
Auf den Kanaren ist der Fang folgender Arten verboten: (hier Klicken).
Untersagt ist der Fang folgender Spezies dieser liste.
Viele Arten haben eine Mindestfanggröße hier Klicken.
Es ist strengstens verboten, Tiere zu fangen oder zu halten, die unter besonderem Schutz stehen oder vom Aussterben bedroht sind, wie z. B. Schildkröten, Wale und Vögel. Eine Website zum Nachschlagen dieser Arten ist centinela.
Das Muschelfischen zu Fuß ist nur an Wochenenden und Feiertagen erlaubt, mit Ausnahme des Sammelns von Ködern für den Fang von Papageienfischen, das an jedem Tag der Woche möglich ist. Die Schonzeiten für die einzelnen Arten müssen stets beachtet werden.
GEBIETE
Beim Angeln vom Ufer aus muss ein Mindestabstand von 150 Metern zu Bade- und markierten Tauchgebieten, sowie von 3 Metern zu anderen Anglern eingehalten werden.
Für das Speerfischen gilt ein Mindestabstand von 150 Metern zu Badegebieten oder belebten Gebieten, sowie zu anderen Anglern, 926 Meter zu Booten und 70 Meter zu Tauchern und Fanggeräten. Das Fischen in Häfen ist verboten. Diese Art des Angelns ist nur in den auf der Karte angegebenen Gebieten erlaubt. Bitte beachten Sie, dass in den rot markierten Gebieten nur an Wochenenden und Feiertagen geangelt werden darf.
Wenn Sie von Booten aus angeln, müssen Sie einen Mindestabstand von 250 Metern zu Badegebieten, 926 Metern (eine halbe Meile) zu Booten der professionellen Fischerei, die einen Fang ausüben, sowie 70 Metern zu markierten Fanggeräten und Tauchern einhalten.
Zu Aquakulturanlagen (Fischzuchtanlagen) muss ein Mindestabstand von 200 Metern eingehalten werden.
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FISCHFANGTECHNIKEN
Beim Fischfang von Boot aus:
Die Verwendung von elektrischen Haspeln ist auf 2 pro Boot mit einer maximalen Leistung von 1 kW pro Haspel beschränkt.
Die Verwendung von mehr als einer Motorspule pro Boot ist verboten.
Es dürfen keine Gifte, Elektroschocker oder Locklichter verwendet werden.
Es dürfen keine ganzen Fische, weder tot noch lebendig, Fleischköder, Stoffe oder Flüssigkeiten, die in ihrer Zusammensetzung Blut oder toxische Produkte enthalten, zum Mästen ins Meer geworfen werden.
Das Maximum pro Person sind 2 elektrische Angelspulen.
Beim Speerfischen:
Es ist verboten, außerhalb des Wassers eine geladene Harpune zu tragen.
Es ist nicht erlaubt, gas- oder elektrisch betriebene Harpunen oder Speerwaffen mit explosiven Spitzen zu verwenden.
Das Mitführen einer Boje ist Pflicht.
Die Verwendung von Locklampen, Gift oder elektrischen Schockladungen als Betäubungsmittel ist nicht erlaubt.
Handtaschenlampen sind erlaubt.
Die Verwendung von autonomen oder halbautonomen Tauchgeräten sowie von Antriebsgeräten ist verboten.
Beim Fischfang vom Ufer aus:
Es dürfen maximal zwei Ruten und 3 Haken pro Rute verwendet werden.
Es dürfen weder Gifte oder elektrische Ladungen als Betäubungsmittel noch Locklichter verwendet werden.
Es dürfen keine ganzen Fische, tot oder lebendig, Fleischköder, Stoffe oder Flüssigkeiten, die in ihrer Zusammensetzung Blut oder toxische Produkte enthalten, zum Mästen ins Meer geworfen werden.
SONSTIGE VORSCHRIFTEN
Schleppnetzfischerei und das Mitführen von anderen als den erlaubten Geräten, Ausrüstungen oder Fangvorrichtungen an Bord ist verboten.
Jede Art von Umweltverschmutzung oder Schädigung geschützter Arten ist verboten
Der Gebrauch oder das Mitführen von giftigen, narkotischen, explosiven oder umweltschädlichen Substanzen ist untersagt.